Ob sehnlichst erwünscht oder unverhofft passiert, eine Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit voller Vorfreude und Spannung verbunden mit vielen Fragen. Vielleicht schleichen sich auch Ängste und Zweifel ein. Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem persönlichen Weg.

Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft geben wichtige Informationen über die Gesundheit der Mutter und die Entwicklung des ungeborenen Kindes. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten können so frühzeitig erkannt werden.
Jede Schwangerschaft verläuft individuell und manchmal sind zusätzliche Untersuchungen sinnvoll, die über die Mutterschaftsrichtlinien hinausgehen.
In unserer gynäkologischen Praxis in Hildesheim beraten wir Sie hierzu sehr gerne und gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Sie.
Wenn die Regelblutung ausbleibt oder der Schwangerschaftstest bereits positiv war, stellen sich viele Frauen das erste Mal bei der Frauenärztin vor, das ist üblicherweise in der 6.-7. SSW. Es gibt eigentlich keinen genau festgelegten Zeitpunkt. Die Ärztin überprüft dann anhand eines Ultraschalles und einer Testung des Schwangerschaftshormones im Blut, ob tatsächlich eine Schwangerschaft besteht.
Bestätigt sich eine Schwangerschaft im Ultraschall, und kann die Ärztin schon das Herz schlagen sehen, wird der Mutterpass angelegt. Hier werden wichtige Informationen zu Vorerkrankungen, früheren Schwangerschaften, Geburten, Impfstatus, Medikamenten und Allergien abgefragt. Ausserdem wird der Blutdruck und das Gewicht erstmals zur Überwachung in der Schwangerschaft erfasst.
Eine Blutuntersuchung gibt Aufschluss über Ihre Blutgruppe, Immunität auf Röteln oder anderen Infektionen sowie ein evtl. bestehender Nährstoffmangel. Auch Themen wie „gesunde Ernährung“ , „Nebenwirkungen von Medikamenten“ oder „Sport in der Schwangerschaft“ werden besprochen. Du hast Gelegenheit all Deine Fragen zu stellen. Bei Bedarf kann eine Bescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt werden.
Bringen Sie bitte zu diesem Termn den Impfausweis, Blutgruppenausweis (falls vorhanden) und ggf. eine Medikamentenliste mit. Falls Sie schon einmal schwanger waren, bringen Sie bitte den „alten“ Mutterpass mit.
Die Erstuntersuchung ist bereits gelaufen, aber das war noch nicht alles! Welche Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge gehören und von der Krankenkasse gezahlt werden, ist gesetzlich in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschrieben. Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten um entsprechend handeln zu können.
Am Anfang finden regelmässig alle 4 Wochen Kontrolluntersuchungen statt, später ab der 32. SSW dann alle 2 Wochen. Dabei werden immer der Blutdruck, Gewicht und Urin kontrollier und durch das Abtasten der Bauchdecke der Stand der Gebärmutter ermittelt.
Die Mutterschaftsrichtlinien sehen insgesamt drei Ultraschall-Screenings in der Schwangerschaft vor, um die 10., 20. Und 30. SSW. Hier wird die Entwicklung des ungeborenen Babys beobachtet, die Grösse und Lage und ob und wie es sich bewegt. Ausserdem wird auch die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) überprüft. Neben den genannten Routineuntersuchungen gibt es auch spezielle Untersuchungen wie zB der Screeningtest auf Schwangerschaftsdiabetes zwischen der 25. Und 28. SSW. Selbstverständlich können Sie auch ausserhalb der Vorsorgeuntersuchungen in die Praxis kommen, vor allem wenn Blutungen oder Schmerzen auftauchen.
Die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlene Impfung gegen die saisonale Grippe schützt die Mutter vor einer schweren Infektion mit dem Grippevirus. Es ist keine Garantie, dass es zu keiner Ansteckung kommt, auch schützt sie nicht vor Erkältungen. Aber das Risiko für Mutter und Baby schwer an Grippe zu erkranken wird reduziert. Auch eine Impfung gegen das Coronavirus kann man in der Schwangerschaft nachholen.
Die STIKO empfiehlt ausserdem allen Schwangeren eine Impfung gegen den Erreger der Keuchhusteninfektion (Pertussis). Durch die Übertragung von mütterlichen Antikörpern schützt die Impfung das Neugeborene vor einer Infektion und einer lebensbedrohlichen Erkrankung.
Viele Experten empfehlen schon die Impfung gegen das RSV in der Schwangerschaft. Noch ist die Impfung eine Selbstzahlerleistung, bis sie auch von der STIKO empfohlen wird.
Im Rahmen der zweiten geplanten Ultraschalluntersuchung (2. Screening, etwa um die 20. SSW) gibt es meist eine gute Gelegenheit das Geschlecht des Kindes sicher zu erkennen. Theoretisch ist es allerdings auch schon etwas früher möglich, etwa ab der 16. SSW sind die äußeren Geschlechtsteile meist gut erkennbar angelegt.
Die Nachsorgeuntersuchung findet ungefähr 6-8 Wochen nach der Geburt statt. Hier kontrolliert die Ärztin die Rückbildung der Gebärmutter, die Heilung von Geburtsverletzungen und die Brust. Ausserdem werden wichtige Themen wie Verhütung und Beckenboden besprochen. Zusätzlich wird das Wochenbett von Ihrer Hebamme betreut, die in den ersten Tagen und Wochen zu Ihnen nach Hause kommt und die beste erste Ansprechpartnerin bei Fragen rund um das Wochenbett, Wundheilung und Stillen ist.
Das Wochenbett ist eine besonders spannende und aufregende Zeit, die bei manchen Müttern aber auch mal zu Gefühlen von tiefer Traurigkeit, Hilflosigkeit und Leere führen kann. Anhaltspunkte für die Diagnose einer Wochenbettdepression können standardisierte Fragebögen liefern (z.B. Edinburgh Postnatale Depression Skala-EPDS). Wenn das Glücksgefühl ausbleibt – zögern Sie nicht uns oder Ihre Hebamme anzusprechen. Unterstützung bietet auch der Verein Schatten & Licht, profamilia, Donum Vitae.
Auch Hebammen können durch die Schwangerschaftsvorsorge begleiten. Allerdings können sie nicht alle Beratungen durchführen, nicht alle Risiken frühzeitig diagnostizieren und die vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen nicht machen. Beratungen zu NIPT-Rhesus und Trisomien unter Beachtung des Gendiagnostikgesetzes können nur Ärztinnen und Ärzte durchführen.
In Deutschland ist die Schwangerschaftsvorsorge durch die Mutterschafts-Richtlinie gesetzlich geregelt. Das bedeutet nicht nur, dass Schwangere Anspruch auf bestimmte Untersuchungen haben, sondern auch, dass diese Untersuchungen wissenschaftlich begründet sind. Sollte zu einem Zeitpunkt in der Schwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot oder eine Krankschreibung notwendig werden, sind Sie auch da in einer Frauenarztpraxis in den besten Händen.
Die frauenärztliche Betreuung in der Schwangerschaft kann eine Hebamme als Fachfrau für Geburtsvorbereitung, Geburt und Wochenbett gut ergänzen. Auch bei der Geburt und in den ersten Wochen danach haben Frauen einen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Wir helfen gerne, eine Hebamme zu finden.
